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Vier goldene Regeln

Im Sinne eines geselligen und entspannten Miteinander auf unserer einzigartigen Club – Anlage gelten.....

...vier goldene Regeln:

Regel 1:  ... Anleinpflicht für Hunde  

Unsere vierbeinigen Freunde sind auf der Anlage des TC–Rot–Weiss  jederzeit willkommen. Um allen Mitgliedern, Besuchern und den unterschiedlichen Charakteren der Hunde gerecht zu werden, ist eine Anleinpflicht auf der gesamten Anlage notwendig. In den Räumen des Clubhauses sind Hunde nicht gestattet. 

Der Vorstand kann und will nicht prüfen, ob Hunde ohne Leine geführt werden können oder nicht. Insbesondere Hunde von Gästen sind hier nicht einschätzbar. Die Charaktere von Hunden sind so unterschiedlich wie Ihre Besitzer selbst. Gäste und Mitglieder, welche sich in Gegenwart freilaufender Hunde unsicher fühlen, müssen respektiert werden. Ausnahmen zuzulassen, führt zwangsläufig zur kompletten Nichteinhaltung der Regel. Für gut geführte und erzogene Hunde stellt ein Ablegen an der Leine weder eine Bestrafung noch sonstige Nachteile dar.

Regel 2 : … kein Radfahren auf der Tennis Anlage 

Das Radfahren  ist auf der Tennisanlage des TC – Rot - Weiss  untersagt. Wir bitten Radfahrer im Zugangsbereich abzusteigen und ab dann zu schieben. Grundsätzlich müssen Fahrräder in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. 

Wiederholt ist es im Bereich der unteren Terrasse zu Beinahezusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern gekommen. Auch Besucher, welche auf der unteren Terrasse saßen, haben sich durch knapp an ihnen vorbeisausende Radfahrer erschrocken und anschließend beschwert. Hier müssen die Räder in jedem Fall geschoben werden.

Regel 3 : … keine Sandplatzschuhe im Clubhaus  

Das Betreten der Räumlichkeiten  des Clubhauses und der gesamten oberen Etage  ( Umkleiden ) mit Sandplatzschuhen ist strikt untersagt.   

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit für alle Mitglieder und Gäste sein unsere Umkleideräume und das gesamte Clubhaus sauber zu halten. Trotz dieser hinlänglich bekannten Regelung finden wir immer wieder vom roten Sand völlig verdreckte Räumlichkeiten vor. Dieser Zustand ist nicht zuletzt für die Clubhausbetreiber unzumutbar.

Der Vorstand behält sich vor, bei eindeutigen Verstößen die Reinigungskosten auf die Verursacher umzulegen. Bitte helfen Sie alle mit auswärtige Mitglieder und Gäste auf diese Regel aufmerksam zu machen

Regel 4 : … Rauchverbot im Clubhaus.

In sämtlichen Innenräumen des Clubhauses  herrscht Rauchverbot. Auf der Terrasse des Clubhauses darf geraucht werden.  

Unabhängig der aktuellen Gesetzeslage und deren endgültigen Ausgang hat sich der TCRW, aus gesundheitlichen und sportlichen Aspekten, für ein rauchfreies Clubhaus entschieden.

Deshalb bitten wir alle Mitglieder und Gäste auch auf der Terrasse rücksichtsvoll mit den Interessen der Nichtraucher umzugehen.

 

Im Sinne eines geselligen und entspannten Miteinander auf unserer einzigartigen Club – Anlage  

( Der Vorstand )
gezeichnet: Nelson Artz, 1. Vorsitzender