Drucken
PDF

Förderkreis

Förderkreis Jugend und Sport (RWF)

 

 

 

Auf so einer Karte könnte auch

Ihr Name stehen.

 

 


Spenden Sie

für eine gute Sache!

 

 

Die Statuten des Förderkreises:

1.
Im Tennis-Club Rot-Weiß e.V.,Bad Honnef wird ein Förderkreis für Jugend & Sport eingerichtet (RWF) Zweck des RWF ist die Förderung des Jugendspielbetriebs des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef. Dabei sollen insbesondere unterstützt werden:

  • Die Heranführung und Integration des Tennisnachwuchses an die leistungs- und breitensportorientierte Spiel- und Trainingspraxis der Rot-Weiß-Jugendabteilung;
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, Sportlichkeit und Fairness sowie Gemeinschaftsbewußtsein der jungen Nachwuchsspieler weiterzuentwickeln.

Diese Zwecke verwirklicht der FörderKreis im Rahmen der Satzung des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.

2.
Förderer kann jede natürliche und juristische Person werden, auch Nicht-Mitglieder des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef, die die Zwecke und Ziele des RWF fördern will.

Die Förderschaft beginnt mit der Bestätigung durch den 1. Vorsitzenden des Förderkreises.

3.
Der Förderer verpflichtet sich, dem Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef jährlich eine Spende von mindestens € 100,00 mit dem Vermerk "Spende Förderkreis Jugend & Sport" zuzuwenden durch Einzahlung auf das Konto Nr. 56 00 421 026 bei der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG (BLZ 380 601 86). Der Förderer erhält hierfür und selbstverständlich für alle weitergehenden Zuwendungen eine Zuwendungsbestätigung des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.

4.
Der RWF wird durch einen dreiköpfigen Vorstand repräsentiert und verwaltet. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand des Förderkreises (RWF) wird von den Mitgliedern des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef für einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Dem RWF-Vorstand obliegt insbesondere die Werbung und Pflege der Förderer sowie die Verwaltung der Zuwendungen. Über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet der RWF-Vorstsnd, der RW-Jugendwart, der RW-Schatzmeister sowie der erste Vorsitzendes des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des RWF-Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef hat jedoch ein Vetorecht. Der Vorsitzende des Rot-Weiß-Jugendausschusses ist in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Als Geste des ideellen Dankers erhalten die Förderer des RWF nach fünfjähriger Förderschaft die silberne und nach zehnjähriger Förderschaft die goldene RWF- Fördernadel. Ab einer bestimmten Fördersumme erfolgt auf Beschluß des RWF-Vorstandes die Aufnahme in die im Clubhaus ausgehängte Fördertafel.

Der RWF-Vorsitzende berichtet dem Vorstand des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef mindestens einmal jährlich über die Entwicklung des Rot-Weiß-Förderkreises Jugend und Sport. Außerdem berichtet der erste Vorsitzende des RWF oder sein Vertreter auf der jährlichen Hauptversammlung des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.

Der Vorstand des RWF:


1. Vorsitzender: Dr. Peter Tolsdorff
2. Vorsitzender: Dr. Hanno Bernett
Schatzmeisterin: Yvette Zens

Förderkreis Jugend und Sport (RWF)

 

Falls Sie dem Förderkreis Jugend und Sport beitreten wollen oder weitere Informationen wünschen, wenden sie sich an die Mitglieder des RWF oder an den ersten Vorsitzenden unseres Tennisclubs Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.

Die Rückseite der Förderkarte schmückt die nebenstehende Illustration von dem verstorbenen langjährigen Rot-Weiß-Präsidenten Dr. Peter Wirz