Förderkreis
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Die Statuten des Förderkreises:
1.
Im
Tennis-Club Rot-Weiß e.V.,Bad Honnef wird ein Förderkreis für Jugend
& Sport eingerichtet (RWF)
Zweck des RWF ist die Förderung des Jugendspielbetriebs des Tennis-Club
Rot-Weiß e.V., Bad Honnef. Dabei sollen insbesondere unterstützt werden:
- Die Heranführung und Integration des Tennisnachwuchses an die leistungs- und breitensportorientierte Spiel- und Trainingspraxis der Rot-Weiß-Jugendabteilung;
- die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, Sportlichkeit und Fairness sowie Gemeinschaftsbewußtsein der jungen Nachwuchsspieler weiterzuentwickeln.
Diese Zwecke verwirklicht der FörderKreis im Rahmen der Satzung des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.
2.
Förderer kann jede natürliche und juristische Person werden, auch
Nicht-Mitglieder des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef, die die
Zwecke und Ziele des RWF fördern will.
Die Förderschaft beginnt mit der Bestätigung durch den 1. Vorsitzenden des Förderkreises.
3.
Der Förderer verpflichtet sich, dem Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad
Honnef jährlich eine Spende von mindestens € 100,00 mit dem Vermerk
"Spende Förderkreis Jugend & Sport" zuzuwenden durch Einzahlung auf
das Konto Nr. 56 00 421 026 bei der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG (BLZ
380 601 86). Der Förderer erhält hierfür und selbstverständlich für
alle weitergehenden Zuwendungen eine Zuwendungsbestätigung des
Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.
4.
Der RWF wird
durch einen dreiköpfigen Vorstand repräsentiert und verwaltet. Er
besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister. Der Vorstand des Förderkreises (RWF) wird von den
Mitgliedern des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef für einen
Zeitraum von jeweils 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Dem RWF-Vorstand obliegt insbesondere die Werbung und Pflege der
Förderer sowie die Verwaltung der Zuwendungen. Über die Verwendung der
Zuwendungen entscheidet der RWF-Vorstsnd, der RW-Jugendwart, der
RW-Schatzmeister sowie der erste Vorsitzendes des Tennis-Club Rot-Weiß
e.V., Bad Honnef. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
RWF-Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende des Tennis-Club Rot-Weiß e.V.,
Bad Honnef hat jedoch ein Vetorecht. Der Vorsitzende des
Rot-Weiß-Jugendausschusses ist in die Entscheidungsfindung
einzubeziehen.
Als Geste des ideellen Dankers erhalten die Förderer des RWF nach
fünfjähriger Förderschaft die silberne und nach zehnjähriger
Förderschaft die goldene RWF- Fördernadel. Ab einer bestimmten
Fördersumme erfolgt auf Beschluß des RWF-Vorstandes die Aufnahme in die
im Clubhaus ausgehängte Fördertafel.
Der RWF-Vorsitzende berichtet dem Vorstand des Tennis-Club Rot-Weiß
e.V., Bad Honnef mindestens einmal jährlich über die Entwicklung des
Rot-Weiß-Förderkreises Jugend und Sport. Außerdem berichtet der erste
Vorsitzende des RWF oder sein Vertreter auf der jährlichen
Hauptversammlung des Tennis-Club Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.
Der Vorstand des RWF:
1. Vorsitzender: Dr. Peter Tolsdorff
2. Vorsitzender: Dr. Hanno Bernett
Schatzmeisterin: Yvette Zens
Falls Sie dem Förderkreis Jugend und Sport beitreten wollen oder weitere Informationen wünschen, wenden sie sich an die Mitglieder des RWF oder an den ersten Vorsitzenden unseres Tennisclubs Rot-Weiß e.V., Bad Honnef.
Die Rückseite der Förderkarte schmückt die nebenstehende Illustration von dem verstorbenen langjährigen Rot-Weiß-Präsidenten Dr. Peter Wirz









